
Thomas Schwarz
CEO Mayer group
UnternehmenBranche
Die Zeit der nationalen Alleingänge im Verpackungsrecht ist vorbei. Mit dem Inkrafttreten der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – offiziell Verordnung (EU) 2025/40 – hat die Europäische Union das regulatorische Fundament für den Binnenmarkt neu gegossen. Für Einkaufsleiter, E-Commerce-Manager und Logistikverantwortliche bedeutet dies: Die Verpackung wandelt sich von einem C-Teil zu einem compliance-kritischen Faktor.
Anders als die bisherige Richtlinie 94/62/EG gilt die neue PPWR als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Es bedarf keiner nationalen Umsetzung mehr. Während einige Zielvorgaben erst 2030 greifen (wie die Design-for-Recycling-Pflicht), ist der 12. August 2026 als allgemeiner Geltungsbeginn für viele operative Prozesse das entscheidende Datum.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert ab 2026/2030 Handelshemmnisse. Die Verordnung etabliert eine klare Hierarchie: Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling. Für Entscheider in Handel und Logistik kristallisieren sich kristallisieren sich dabei drei kritische Handlungsfelder heraus: Die Begrenzung des Leerraums, die Rezyklatquoten für Kunststoffe und die Ausnahmeregelungen für Transportverpackungen.

Der wohl disruptivste Eingriff in die E-Commerce-Logistik ist Artikel 24 der Verordnung. Er schreibt vor, dass Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen eine maximale Leerraumquote von 50 % aufweisen dürfen.
Die regulatorische Definition ist hierbei gnadenlos:
"Space filled by filling materials [...] shall be considered as empty space."
Das bedeutet im Klartext: Ein Standardkarton, der mit Luftpolstern oder Chips aufgefüllt wird, um ein kleineres Produkt zu fixieren, gilt als leer. Die bisher gängige Praxis „Standardkarton + Füllmaterial“ wird damit zum Compliance-Risiko.
Die faktenbasierte Lösung: Hier zeigt sich der physikalische Vorteil flexibler Papierversandtaschen (wie unsere E-Commerce Shipping Bags). Im Gegensatz zu starren Kartonagen, deren Volumen durch die Außenkanten definiert ist, passen sich Versandtaschen dynamisch dem Inhalt an. Der Leerraum tendiert gegen Null, Füllmaterial wird obsolet. Dies sichert nicht nur die Compliance mit Artikel 24, sondern eliminiert auch unnötiges Volumengewicht ("Dimensional Weight"), was Frachtkosten signifikant senkt.
Ab dem 1. Januar 2030 schreibt Artikel 7 für fast alle Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) vor. Für E-Commerce-Beutel, Stretchfolien und ähnliche Anwendungen liegt diese Quote bei 35 %, steigend auf 65 % im Jahr 2040.
Für den Einkauf birgt dies massive Risiken:
Der strategische Vorteil von Papier: Papierbasierte Verpackungen sind von diesen PCR-Zwangsvorgaben befreit. Da der Papierrecyclingstrom in Europa bereits hocheffizient ist (Recyclingquoten über 80 %), reguliert die PPWR hier primär die Recyclingfähigkeit (Artikel 6), nicht den Rezyklatanteil. Der Wechsel auf Monomaterial-Papierlösungen ist somit ein effektives „Hedging“ gegen volatile Kunststoffpreise und Versorgungsengpässe.
Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die Mehrwegquoten für Transportverpackungen. Artikel 26 fordert zwar, dass Transportverpackungen (z.B. für den B2B-Warentransfer) ab 2030 zu 40 % wiederverwendbar sein müssen.
Doch die finale Fassung der Verordnung enthält eine entscheidende Ausnahme, die für Ihre Logistikplanung essenziell ist: Kartonagen („Cardboard boxes“) sind explizit von der Mehrwegpflicht für Transportverpackungen ausgenommen.
Dies bestätigt, dass die EU die ökologische Effizienz des Faser-Recyclings anerkennt. Unternehmen müssen ihre Supply Chain also nicht zwangsläufig auf komplexe Pool-Systeme mit Plastikkisten umstellen, sofern sie auf Kartonagen oder robuste Papierlösungen setzen – wozu explizit auch Papierbeutel und Versandtaschen (eCommerce Shipping Bags) zählen. Diese bleiben als Einweg-Transportlösung (bei gegebener Recyclingfähigkeit) zulässig.
Um „PPWR-Ready“ zu sein, empfehlen wir folgende Schritte basierend auf den neuen gesetzlichen Realitäten:
Die PPWR ist kein reines Umweltschutzgesetz, sie ist ein Effizienztreiber. Wer die Vorgaben zu Leerraum und Materialwahl ernst nimmt, optimiert zwangsläufig seine Lager- und Transportkosten. Die mayer-bestpac GmbH steht bereit, diesen Transformationsprozess mit technischer Expertise und skalierbaren Kapazitäten zu begleiten. Als spezialisierter Partner für flexible Faserverpackungen bieten wir Versandlösungen, die nicht nur die strengen Vorgaben der PPWR erfüllen, sondern Ihre Logistikprozesse proaktiv entschlacken. Wir verstehen die technische Tiefe der Regulierung und übersetzen sie in rechtssichere, operative Vorteile für Ihr Unternehmen.
Sichern Sie Ihre Supply Chain für 2026 ab. Sprechen Sie noch heute mit unserem Experten-Team über ein unverbindliches Portfolio-Audit und erfahren Sie, wie Sie durch den Wechsel auf intelligente Papierlösungen Compliance-Risiken minimieren.
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